Pass und Ausweis
Allgemein
- Die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses (ePass) ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.
- Der ePass muss persönlich beantragt werden (Unterschriftpflicht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr).
- Ein Lichtbild neuesten Standes, entsprechend der Pass/Personalausweis-Vorschriften
- Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass mit.
Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises in Homberg (Efze) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Familienbuch oder Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 BVFG
- Eintragung eines Doktorgrades (Nachweis z. B. Verleihungsurkunde/Besitzzeugnis)
Personalausweis
- Unterlagen siehe Allgemein
- Maximal 3 Monate vor dem 16. Lebensjahr kann der erste Personalausweis allein beantrag werden.
- Wird der Personalausweis früher beantragt, ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich (bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis mitzubringen).
- Die Ausstellung dauert ca. 2 bis 3 Wochen
Gebühren
- Antragsteller/in ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
28,80 Euro
- Antragsteller/in unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
22,80 Euro
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro - Ändern der PIN (z. B. vergessen)
6 Euro - Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro
Vorläufiger Personalausweis
- Unterlagen siehe Allgemein
- Ein Lichtbild neusten Standes, entsprechend der Pass/Personalausweis-Vorschriften
- Die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sofort
Gebühren
- Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
10 Euro
Reisepass = ePass
- Unterlagen siehe Allgemein
- Bei Beantragung unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten vor der Behörde notwendig (Ausweisdokumente mitbringen)
- Bei Beantragung ePass für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres Fingerabdruck und ab Vollendung des 10. Lebensjahres Unterschrift
- Die Ausstellung eines ePass dauert 3 bis 4 Wochen
Gebühren
- Antragsteller/in ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
59 Euro - Antragsteller/in unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
37,50 Euro - Expresspass (Fertigstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen)
32 Euro zusätzlich - 48 Seiten-Pass (Fertigstellung 3 bis 4 Wochen)
22 Euro zusätzlich
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Sie können in Bar oder bargeldlos mit EC-Karte bezahlen.
Vorläufiger Reisepass
- Unterlagen siehe Allgemein
- Die Ausstellung des vorläufigen Reisepass erfolgt bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sofort
Gebühren
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig)
26 Euro
Kinderreisepass
- Unterlagen siehe Allgemein
- Identitätsnachweis (z. B. alter Kinderausweis/Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in den Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Reisepässen, die biometrische Merkmale enthalten, entspricht.
- Vor dem 10. Lebensjahr kann, ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass durch Ihr Kind bei der Beantragung unterschrieben werden.
- Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich (bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis mitzubringen)
- Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sofort
- Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt oder verlängert werden
Gebühren
- Ausstellung Kinderreisepass
13 Euro - Änderung Kinderreisepass
6 Euro
Ansprechpartner
Abteilung: Bürgerbüro
Straße: Obertorstraße 1
Fax: 05681/994-159
E-Mail: buergerbuero@homberg-efze.de
Debora Tajik
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681/994-151
E-Mail: debora.tajik@homberg-efze.de
Die Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr